Beerdigung
Die kirchliche Trauerfeier soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten irdischen Ruhe geleitet und sich derjenigen angenommen, die den Tod eines Angehörigen oder nahe stehender Menschen betrauern.
Die Anmeldung eines Sterbefalls erfolgt in der Regel zuerst bei einem Beerdigungsinstitut. Hierbei muss nichts überstürzt werden. Sofern der Verstorbene Mitglied einer Kirchengemeinde war, setzt sich das Bestattungsinstitut auf Wunsch mit dem zuständigen Pastor in Verbindung, um einen Termin für die Trauerfeier sowie einen Ort zu vereinbaren.
Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauerfeier vereinbart der Pastor einen Hausbesuch mit den Angehörigen. Dabei wird ein Trauergespräch geführt, indem man noch einmal über das Leben des Verstorbenen spricht und außerdem den Ablauf der Trauerfeier durchspricht.
Die Trauerfeier findet zu dem vereinbarten Termin meist in der Friefhofskapelle statt. Im Anschluss erfolgt meist die Beisetzung auf dem Friedhof (Erd- oder Urnenbestattung). Dazu versammelt sich die Gemeinde am Grab des Verstorbenen und nimmt Abschied. Dabei wird sie nicht nur an die irdische Vergänglichkeit erinnert ("Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub"), sonder hört auch die Botschaft von der Auferstehung der Toten.
Die Bekanntgabe des Todes eines Gemeindemitgliedes erfolgt in der Regel im Gottesdienst am darauf folgenden Sonntag.